Neue Hochrisikoländer auf der EU-Liste: Was du als Geldwäschebeauftragter jetzt wissen musst
Am 10. Juni 2025 hat die Europäische Kommission die Liste der Drittländer mit hohem Risiko im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aktualisiert. Das ist kein bürokratischer Akt, sondern ein konkreter Weckruf für alle Geldwäschebeauftragten, Compliance Officer und Risikomanager, die Transaktionen mit internationalen Partnern zu überwachen haben.
In diesem Artikel erfährst du:
Welche Länder neu aufgenommen oder gestrichen wurden
Was das für deine Sorgfaltspflichten bedeutet
Wie du die neuen regulatorischen Anforderungen praktisch umsetzt
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Warum diese Liste so wichtig für dich ist
Wenn du mit Geschäftspartnern aus Hochrisikoländern arbeitest oder indirekt mit diesen in Berührung kommst (z. B. über Lieferketten, Zahlungen, Kunden), musst du laut Geldwäschegesetz (GwG) erhöhte Sorgfaltspflichten anwenden.
Die aktualisierte Liste der EU basiert auf:
- Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 (AMLD IV)
- der FATF-Liste der „Jurisdictions under Increased Monitoring“
- sowie Bewertungen durch bilaterale Dialoge und Vor-Ort-Prüfungen
Diese Liste ist also mehr als Symbolpolitik. Sie bedeutet für dich konkret: höhere Prüfpflichten, Dokumentationsaufwand und möglicherweise ein Risikoausschluss.
Was hat sich auf der Hochrisikoliste geändert?
Die Delegierte Verordnung der EU (C(2025) 3815 final) hat die Liste zum Juni 2025 um 10 neue Länder erweitert und 8 Länder gestrichen.
Hier die aktuelle Übersicht:
🔺 Neu aufgenommen (verstärkte Prüfpflichten erforderlich):
- Algerien
- Angola
- Côte d’Ivoire
- Kenia
- Laos
- Libanon
- Monaco
- Namibia
- Nepal
- Venezuela
Diese Länder haben laut FATF strategische Defizite in ihren AML/CFT-Systemen. Sie haben aber jeweils einen Aktionsplan zur Mängelbeseitigung unterschrieben und sich zur Zusammenarbeit bekannt.
🟢 Von der Liste gestrichen (verbesserte Systeme):
- Barbados
- Gibraltar
- Jamaika
- Panama
- Philippinen
- Senegal
- Uganda
- Vereinigte Arabische Emirate (VAE)
Diese Länder haben nachweislich die im FATF-Aktionsplan geforderten Maßnahmen umgesetzt. Das heißt: kein Hochrisikostatus mehr, aber weiterhin Überwachung auf EU-Ebene.
Was bedeutet das konkret für dich?
Wenn dein Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu den neu aufgenommenen Ländern hat, musst du:
🔍 Verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden (Enhanced Due Diligence):
- Identität und wirtschaftlich Berechtigte besonders prüfen
- Herkunft der Gelder nachvollziehbar dokumentieren
- Geschäftszweck und Transaktionsverhalten kritisch hinterfragen
- Zusätzliche Genehmigung durch das Top-Management einholen
- Laufende Überwachung der Beziehung und Transaktionen
💡 Hinweis: Diese Prüfpflichten gelten nicht nur für Banken, sondern auch für:
Versicherungen
Vermögensverwalter
Immobilienfirmen
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Notare und Rechtsanwälte
Kunst- und Luxusgüterhändler
Wie du die FATF-Einstufung in der Praxis beachtest
Die EU-Liste orientiert sich eng an der „grauen Liste“ der FATF (Jurisdictions under Increased Monitoring). Die betroffenen Länder arbeiten aktiv mit der FATF zusammen, um Defizite zu beheben. Du kannst daraus ableiten:
- Graue Liste = EU-Hochrisikoland (meist)
- Schwarze Liste = EU-Hochrisikoland mit maximalen Risiken
📘 Wichtig für dich als Geldwäschebeauftragter:
Nicht nur auf die EU-Liste achten, sondern auch auf die aktuellen FATF-Bewertungen. Diese findest du regelmäßig aktualisiert unter:
→ FATF Monitoring List
Einordnung der Delegierten Verordnung C(2025) 3815 final
Die Rechtsgrundlage für die neue Liste ist die Änderung der Verordnung (EU) 2016/1675. Ziel ist laut EU-Kommission:
„Der Schutz des Binnenmarktes vor Risiken aus Drittländern mit unzureichenden AML/CFT-Systemen.“
Was bedeutet das für dich?
- Verbindlichkeit: Die Liste gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat
- Frist: Inkrafttreten ca. 30 Tage nach Veröffentlichung, sofern kein Einspruch durch Parlament oder Rat
- Kein Ermessen: Du musst die neuen Sorgfaltspflichten umsetzen – keine Ausnahmen möglich
Sonderfälle und politische Brisanz
Die Streichung von Ländern wie Gibraltar, Panama oder den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde in Brüssel kontrovers diskutiert.
Besonders bei den VAE bestanden Vorwürfe, sie könnten als Drehscheibe zur Umgehung von Sanktionen fungieren. Die Kommission betonte jedoch, dass sie:
- Mit den VAE im strukturierten Dialog steht
- Die internationale Kooperation in Strafverfolgung und Justiz weiter evaluiert
- Erneute Aufnahme möglich ist, falls Rückschritte festgestellt werden
👉 Das heißt für dich: Auch wenn ein Land formal gestrichen wurde, kann es faktisch weiterhin ein Risiko darstellen. Ein risikobasierter Ansatz bleibt deshalb unerlässlich.
Was tun bei Transaktionen mit Hochrisikoländern?
Praxis-Tipps für dich als Geldwäschebeauftragter:
Maßnahme |
Umsetzung |
---|---|
Risikobewertung anpassen |
Liste jährlich und anlassbezogen aktualisieren |
Kundenakte prüfen |
Gibt es Kunden oder wirtschaftlich Berechtigte aus den neuen Ländern? |
Monitoring schärfen |
Verdachtsmomente proaktiv erfassen, nicht reaktiv |
Kommunikation mit Vertrieb |
Ansprechpartner sensibilisieren, Formulare anpassen |
Dokumentation sichern |
Audit- und prüfungssicher hinterlegen |
Fazit: Mehr als eine Liste – ein Prüfstein für dein Compliance-System
Die aktualisierte Hochrisikoliste der EU ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie zeigt:
- Finanzkriminalität ist international – und dynamisch
- Du musst dein Risikomanagement flexibel und regelkonform halten
- Die Zusammenarbeit mit Behörden und die Auslegung der Regeln bleibt entscheidend
Nutze die Gelegenheit zur Überprüfung deiner internen Prozesse und bereite dein Team auf die neuen Herausforderungen vor.
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