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Neue Hochrisikoländer auf der EU-Liste: Was du als Geldwäschebeauftragter jetzt wissen musst

Am 10. Juni 2025 hat die Europäische Kommission die Liste der Drittländer mit hohem Risiko im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aktualisiert. Das ist kein bürokratischer Akt, sondern ein konkreter Weckruf für alle Geldwäschebeauftragten, Compliance Officer und Risikomanager, die Transaktionen mit internationalen Partnern zu überwachen haben.

In diesem Artikel erfährst du:

Welche Länder neu aufgenommen oder gestrichen wurden
Was das für deine Sorgfaltspflichten bedeutet
Wie du die neuen regulatorischen Anforderungen praktisch umsetzt

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EU aktualisiert Hochrisikoländer-Liste (Stand Juni 2025)

Warum diese Liste so wichtig für dich ist

Wenn du mit Geschäftspartnern aus Hochrisikoländern arbeitest oder indirekt mit diesen in Berührung kommst (z. B. über Lieferketten, Zahlungen, Kunden), musst du laut Geldwäschegesetz (GwG) erhöhte Sorgfaltspflichten anwenden.

Die aktualisierte Liste der EU basiert auf:

  • Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 (AMLD IV)
  • der FATF-Liste der „Jurisdictions under Increased Monitoring
  • sowie Bewertungen durch bilaterale Dialoge und Vor-Ort-Prüfungen

Diese Liste ist also mehr als Symbolpolitik. Sie bedeutet für dich konkret: höhere Prüfpflichten, Dokumentationsaufwand und möglicherweise ein Risikoausschluss.

Was hat sich auf der Hochrisikoliste geändert?

Die Delegierte Verordnung der EU (C(2025) 3815 final) hat die Liste zum Juni 2025 um 10 neue Länder erweitert und 8 Länder gestrichen.

Hier die aktuelle Übersicht:

🔺 Neu aufgenommen (verstärkte Prüfpflichten erforderlich):

  • Algerien
  • Angola
  • Côte d’Ivoire
  • Kenia
  • Laos
  • Libanon
  • Monaco
  • Namibia
  • Nepal
  • Venezuela

Diese Länder haben laut FATF strategische Defizite in ihren AML/CFT-Systemen. Sie haben aber jeweils einen Aktionsplan zur Mängelbeseitigung unterschrieben und sich zur Zusammenarbeit bekannt.

🟢 Von der Liste gestrichen (verbesserte Systeme):

  • Barbados
  • Gibraltar
  • Jamaika
  • Panama
  • Philippinen
  • Senegal
  • Uganda
  • Vereinigte Arabische Emirate (VAE)

Diese Länder haben nachweislich die im FATF-Aktionsplan geforderten Maßnahmen umgesetzt. Das heißt: kein Hochrisikostatus mehr, aber weiterhin Überwachung auf EU-Ebene.

Was bedeutet das konkret für dich?

Wenn dein Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu den neu aufgenommenen Ländern hat, musst du:

🔍 Verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden (Enhanced Due Diligence):

  • Identität und wirtschaftlich Berechtigte besonders prüfen
  • Herkunft der Gelder nachvollziehbar dokumentieren
  • Geschäftszweck und Transaktionsverhalten kritisch hinterfragen
  • Zusätzliche Genehmigung durch das Top-Management einholen
  • Laufende Überwachung der Beziehung und Transaktionen

💡 Hinweis: Diese Prüfpflichten gelten nicht nur für Banken, sondern auch für:

Versicherungen

Vermögensverwalter

Immobilienfirmen

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Notare und Rechtsanwälte

Kunst- und Luxusgüterhändler

Wie du die FATF-Einstufung in der Praxis beachtest

Die EU-Liste orientiert sich eng an der „grauen Liste“ der FATF (Jurisdictions under Increased Monitoring). Die betroffenen Länder arbeiten aktiv mit der FATF zusammen, um Defizite zu beheben. Du kannst daraus ableiten:

  • Graue Liste = EU-Hochrisikoland (meist)
  • Schwarze Liste = EU-Hochrisikoland mit maximalen Risiken

📘 Wichtig für dich als Geldwäschebeauftragter:
Nicht nur auf die EU-Liste achten, sondern auch auf die aktuellen FATF-Bewertungen. Diese findest du regelmäßig aktualisiert unter:
→ FATF Monitoring List

Einordnung der Delegierten Verordnung C(2025) 3815 final

Die Rechtsgrundlage für die neue Liste ist die Änderung der Verordnung (EU) 2016/1675. Ziel ist laut EU-Kommission:

„Der Schutz des Binnenmarktes vor Risiken aus Drittländern mit unzureichenden AML/CFT-Systemen.“

Was bedeutet das für dich?

  • Verbindlichkeit: Die Liste gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat
  • Frist: Inkrafttreten ca. 30 Tage nach Veröffentlichung, sofern kein Einspruch durch Parlament oder Rat
  • Kein Ermessen: Du musst die neuen Sorgfaltspflichten umsetzen – keine Ausnahmen möglich

Sonderfälle und politische Brisanz

Die Streichung von Ländern wie Gibraltar, Panama oder den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde in Brüssel kontrovers diskutiert.

Besonders bei den VAE bestanden Vorwürfe, sie könnten als Drehscheibe zur Umgehung von Sanktionen fungieren. Die Kommission betonte jedoch, dass sie:

  • Mit den VAE im strukturierten Dialog steht
  • Die internationale Kooperation in Strafverfolgung und Justiz weiter evaluiert
  • Erneute Aufnahme möglich ist, falls Rückschritte festgestellt werden

👉 Das heißt für dich: Auch wenn ein Land formal gestrichen wurde, kann es faktisch weiterhin ein Risiko darstellen. Ein risikobasierter Ansatz bleibt deshalb unerlässlich.

Was tun bei Transaktionen mit Hochrisikoländern?

Praxis-Tipps für dich als Geldwäschebeauftragter:

Maßnahme

Umsetzung

Risikobewertung anpassen

Liste jährlich und anlassbezogen aktualisieren

Kundenakte prüfen

Gibt es Kunden oder wirtschaftlich Berechtigte aus den neuen Ländern?

Monitoring schärfen

Verdachtsmomente proaktiv erfassen, nicht reaktiv

Kommunikation mit Vertrieb

Ansprechpartner sensibilisieren, Formulare anpassen

Dokumentation sichern

Audit- und prüfungssicher hinterlegen

Fazit: Mehr als eine Liste – ein Prüfstein für dein Compliance-System

Die aktualisierte Hochrisikoliste der EU ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie zeigt:

  • Finanzkriminalität ist international – und dynamisch
  • Du musst dein Risikomanagement flexibel und regelkonform halten
  • Die Zusammenarbeit mit Behörden und die Auslegung der Regeln bleibt entscheidend

Nutze die Gelegenheit zur Überprüfung deiner internen Prozesse und bereite dein Team auf die neuen Herausforderungen vor.

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