Was ist eine Public Interest Entity – PIE?
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§ 316a HGB Satz 2 enthält nun eine Definition des für das Recht der Abschlussprüfung zentralen Begriffs des „Unternehmens von öffentlichem Interesse“ (Public Interest Entity – PIE), welche die „Abschlussprüferrichtlinie“ umsetzt. Dies ermöglicht...
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