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Auslagerungscontrolling mit KPI und KRI gemäß MaRisk AT 9: Effektives Risikomanagement in der Finanzbranche

Das Auslagern von Geschäftsprozessen an externe Dienstleister ist in der Finanzbranche weit verbreitet und bietet viele Vorteile, darunter Kostenreduktion und Fokussierung auf Kernkompetenzen.

Allerdings birgt die Auslagerung auch Risiken, die sorgfältig kontrolliert werden müssen, um die Integrität des Unternehmens zu gewährleisten. In diesem Artikel werden wir uns mit dem Auslagerungscontrolling unter Verwendung von KPIs und KRIs gemäß MaRisk AT 9 befassen.


KPI und KRI

1. Was ist MaRisk AT 9?

MaRisk steht für „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ und ist ein Regelwerk der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland. AT 9 bezieht sich auf die spezifischen Anforderungen an das Auslagerungscontrolling. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass Banken und Finanzinstitute ihre ausgelagerten Aktivitäten angemessen überwachen und steuern.

2. Die Bedeutung von KPIs im Auslagerungscontrolling

KPIs sind Kennzahlen, die verwendet werden, um die Leistung von ausgelagerten Aktivitäten zu bewerten. Sie dienen dazu, den Erfolg oder Misserfolg einer Auslagerung zu messen. Beispiele für KPIs im Auslagerungscontrolling sind die Einhaltung von Service-Level-Vereinbarungen, Kostenkontrolle und die Qualität der erbrachten Dienstleistungen. Durch die Verwendung von KPIs können Unternehmen frühzeitig auf Probleme reagieren und Verbesserungen vornehmen.

3. Die Rolle von KRIs im Auslagerungscontrolling

KRIs sind Indikatoren, die auf mögliche Risiken hinweisen. Im Auslagerungscontrolling sind sie entscheidend, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen. Beispiele für KRIs sind Verzögerungen bei der Dienstleistungserbringung, Datenschutzverletzungen oder Sicherheitsprobleme. Wenn KRIs identifiziert werden, können Unternehmen proaktiv Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu minimieren und Schäden zu verhindern.


4. Die Integration von KPIs und KRIs in das Auslagerungscontrolling gemäß MaRisk AT 9

Um ein effektives Auslagerungscontrolling gemäß MaRisk AT 9 zu gewährleisten, ist es wichtig, KPIs und KRIs in den gesamten Prozess zu integrieren. Dies beginnt bereits bei der Auswahl eines Dienstleisters. Unternehmen sollten klare Leistungskennzahlen und Risikoindikatoren festlegen, die im Vertrag mit dem Dienstleister verankert sind.

Während der Auslagerung sollten regelmäßige Überwachungen stattfinden, um sicherzustellen, dass die KPIs erfüllt werden. Gleichzeitig sollten KRIs auf mögliche Risiken hinweisen. Die Kommunikation zwischen dem Unternehmen und dem Dienstleister ist entscheidend, um frühzeitig auf Abweichungen von den vereinbarten Standards reagieren zu können.


5. KPI-Beispiele im Auslagerungscontrolling

  1. Einhaltung von Service-Level-Vereinbarungen (SLAs): Dieser KPI misst, ob der Dienstleister die vereinbarten Service-Level-Vereinbarungen erfüllt. Zum Beispiel, ob die Antwortzeiten für Kundenanfragen eingehalten werden.

  2. Kostenkontrolle: Hier geht es darum, die Kosten der ausgelagerten Aktivitäten im Vergleich zu den budgetierten Kosten zu überwachen. Abweichungen könnten auf ineffiziente Prozesse hinweisen.

  3. Qualität der Dienstleistung: Dieser KPI bewertet die Qualität der vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen. Es könnte sich auf die Genauigkeit von Finanzberichten, die Datenintegrität oder die Kundenzufriedenheit beziehen.

  4. Verfügbarkeit von Ressourcen: Dieser KPI überwacht, ob der Dienstleister über ausreichende Ressourcen verfügt, um die ausgelagerten Aktivitäten erfolgreich durchzuführen. Zum Beispiel, ob genügend Mitarbeiter vorhanden sind.

6. KRI-Beispiele im Auslagerungscontrolling

  1. Verzögerungen bei der Dienstleistungserbringung: Ein KRI könnte darauf hinweisen, wenn der Dienstleister wiederholt die vereinbarten Fristen nicht einhält. Dies kann auf eine ineffiziente Prozessführung oder unerwartete Herausforderungen hinweisen.

  2. Datenschutzverletzungen: Ein KRI in Bezug auf Datenschutzverletzungen könnte darauf hinweisen, wenn sensible Kundendaten gefährdet sind. Dies ist besonders wichtig in Bereichen wie Finanzdienstleistungen, wo Datenschutz von höchster Bedeutung ist.

  3. Sicherheitsprobleme: Dieser KRI warnt vor möglichen Sicherheitslücken oder Cyberangriffen, die die Integrität der ausgelagerten Daten oder Systeme gefährden könnten.

  4. Vertragsverletzungen: Ein KRI könnte darauf hinweisen, wenn der Dienstleister gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt, wie etwa die Nichteinhaltung von Compliance-Standards oder Gesetzen.

Diese KPIs und KRIs sind entscheidend, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Leistungsverbesserungen vorzunehmen. Sie ermöglichen es Unternehmen, ihre Auslagerungsbeziehungen effektiv zu überwachen und sicherzustellen, dass die ausgelagerten Aktivitäten den Anforderungen und Standards entsprechen.


KPI und KRI

Fazit: Effektives Auslagerungscontrolling für nachhaltigen Erfolg

Das Auslagerungscontrolling mit KPIs und KRIs gemäß MaRisk AT 9 ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Risikomanagements in der Finanzbranche. Unternehmen, die diese Instrumente effektiv einsetzen, können die Vorteile der Auslagerung nutzen, ohne die damit verbundenen Risiken aus den Augen zu verlieren. Eine klare Definition von KPIs und KRIs, ihre Integration in Verträge und laufende Überwachung sind der Schlüssel zu einem erfolgreichen Auslagerungscontrolling.

Insgesamt ist das Auslagerungscontrolling ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und Umsetzung erfordert. Durch die Einhaltung der Anforderungen von MaRisk AT 9 und die Nutzung von KPIs und KRIs können Unternehmen jedoch ein effektives Risikomanagement gewährleisten und langfristigen Erfolg sicherstellen.

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