Skip to main content

Du bist Fraud Officer bei einem Finanzunternehmen oder einem Nicht-Finanzunternehmen?

Mit Seminaren zur Betrugsprävention erwirbst Du die notwendige Sachkunde für diese herausgehobene Garanten-Stellung. Ein angemessenes Risikomanagement sowie  interne Sicherungsmaßnahmen sind die wesentlichen Säulen zur Verhinderung von strafbaren Handlungen. Ziel ist der Schutz des Vermögens des Instituts. Was musst Du beachten?

Finde es heraus und verbessere deine Skills mit dem passenden S+P Seminar!

SEMINARE BETRUGSPRÄVENTION

Anti-Fraud Management

Seminar L06
  • Mindestanforderungen an ein Anti-Fraud Management
  • Interne Sicherungs- und Präventionsmaßnahmen gegen Wirtschaftskriminalität
  • Ermittlungs- und Strafverfahren: Ablauf in der Praxis

Anti Financial Crime Officer

Lehrgang Z22

Tag 1: Dein Unternehmen vor Fraud schützen, Ermittlungs- und Strafverfahren in der Praxis

Tag 2: KYC Sorgfaltspflichten und Updates im Geldwäschegesetz


Neu bestellt als Betrugsbeauftragter?

Zentrales Motiv der Betrugsprävention ist dabei ein risikobasierter Ansatz: Nicht alle Unternehmen benötigen die gleiche Risikovorsorge, um sich vor sonstigen strafbaren Handlungen zu schützen. Die gesetzlichen Anforderungen richten sich daher nach den jeweiligen Risiken.

Nach § 25h KWG müssen die Verpflichteten über ein wirksames Risikomanagement verfügen. Dieses umfasst eine Risikoanalyse nach § 25h KWG und interne Sicherungsmaßnahmen.
Wirksam ist ein Risikomanagement, wenn es die gesamte Geschäftstätigkeit des Verpflichteten einbezieht, die sich daraus ergebenden einzelnen Risiken nachvollziehbar berücksichtigt und die daraus abgeleiteten internen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf diese Risiken als angemessen anzusehen sind.

Mit Seminare Fraud Officer informieren wir dich über aktuelle Entwicklungen von Korruptionsstraftaten und sonstigen strafbaren Handlungen. Wir machen dich vertraut mit Maßnahmen zur Risikominimierung. Du erlernst die notwendigen Skills,  Prüfungsansätze und Prüfmethoden, um Risiken treffsicher einordnen zu können und Schlüsselkontrollen als Präventionmaßnahme anzuwenden.

Betrugsprävention

Kann die Strafanzeige ine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG ersetzen?

Aktuelles OLG Urteil zur Unverzüglichkeit bei Verdachtsmeldungen § 43 GwG  Bußgelder gegen Geldwäsche-Beauftragte vermeiden! Urteil des OLG Frankfurt erlässt 5 aktuelle Leitsätze zur Unverzüglichkeit bei Verdachtsmeldungen sowie den Sorgfaltspflichten als Geldwäsche-Beauftragter. Einen Überblick zum Urteil des OLG Frankfurt findest Du direkt in unserem Informationsblog „Bußgelder gegen Geldwäschebeauftragte bei Pflichtverletzung“ oder in Seminare Geldwäsche-Beauftragter.

  • Die Meldepflicht gemäß § 43 Abs. 1 GwG stellt laut Gesetzesbegründung eine gewerberechtliche Pflicht dar. Im Gegensatz zur Strafanzeige gemäß § 158 StPO unterliegt sie wie sonstige gewerberechtliche Meldepflichten einem Formzwang.
  • Die Pflicht zur Meldung nach § 43 Abs. 1 GwG bedeutet gerade nicht, dass in Bezug auf den zugrundeliegenden Sachverhalt auch eine Pflicht zur Anzeige einer Tat nach § 261 Abs. 9 StGB besteht (§ 43 Abs. 4 GwG). Eine Anzeigepflicht im Sinne des StGB besteht ausschließlich zu den dort in § 138 StGB genannten Tatbeständen unter den dort genannten Voraussetzungen.
  • Bei (Verdachts-)Meldungen nach §§ 43, 44 handelt es sich nicht um Strafanzeigen gemäß § 158 Abs. 1 StPO (vgl. ua BT-Drs. 17/6804, S. 35, noch zu § 11 Abs. 1 GwG-alt; BT-Drs. 18/11928, S. 40).

Eine trennscharfe Abgrenzung erfolgte durch den Gesetzgeber nicht. Es wurden primär der abweichende Verdachtsgrad und der nur im Zusammenhang mit den Meldungen nach dem GwG bestehende Formzwang als Argumente gegen die rechtliche Einstufung als Strafanzeige in der Gesetzesbegründung genannt.

Weitere Erläuterungen findest Du in unserem Informationsblog Verdachtsmeldung und Strafanzeige? und Seminare Geldwäsche-Beauftragter. Du erhältst einen Umsetzungs-Leitfaden zu den verschärften Haftungsregelungen der 6. EU Geldwäscherichtlinie mit Seminare Geldwäsche-Beauftragter.


Was sind die Mindestanforderungen an ein Anti-Fraud Management?

In der heutigen digitalen Welt ist es unerlässlich, dass Unternehmen ein Anti-Fraud Management implementieren, um sich vor Betrug und finanziellen Verlusten zu schützen. Doch welche Mindestanforderungen sollte ein solches System erfüllen? In unseren Seminaren setzen wir uns mit den wichtigsten Aspekten eines effektiven Anti-Fraud Managements auseinander. Von der Identifizierung von Risiken bis hin zur Implementierung von Kontrollmechanismen – hier erfährst du alles, was Du wissen musst, um dein Unternehmen erfolgreich vor Betrug zu schützen.

Ziele eines Anti-Fraud Managements

Ein Anti-Fraud Management ist für Unternehmen von großer Bedeutung, da Betrug und Korruption zu erheblichen finanziellen Schäden führen können. Zudem kann ein Betrugsskandal das Image des Unternehmens nachhaltig schädigen und das Vertrauen der Kunden, Geschäftspartner und Investoren beeinträchtigen.

Durch die Implementierung eines Anti-Fraud Managements können Unternehmen Risiken frühzeitig erkennen und präventive Maßnahmen ergreifen. Dadurch können potenzielle Betrugsfälle vermieden oder schnell aufgedeckt werden. Ein effektives Anti-Fraud Management trägt somit maßgeblich zur Sicherung der Unternehmensintegrität bei.

Zusätzlich kann ein Anti-Fraud Management auch gesetzliche Anforderungen erfüllen und somit rechtliche Konsequenzen vermeiden. In vielen Ländern gibt es spezifische Gesetze und Vorschriften, die Unternehmen dazu verpflichten, Maßnahmen gegen Betrug und Korruption zu ergreifen.

Insgesamt ist ein Anti-Fraud Management also eine wichtige Investition in die Zukunft eines Unternehmens. Es hilft dabei, finanzielle Schäden zu minimieren, das Image des Unternehmens zu schützen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Mindestanforderungen an ein Anti-Fraud Management

Um Betrug effektiv zu bekämpfen, müssen Unternehmen ein Anti-Fraud Management implementieren. Dieses sollte mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

  1. Risikoanalyse: Eine umfassende Risikoanalyse ist der erste Schritt bei der Erstellung eines Anti-Fraud Managements. Hierbei sollten alle potenziellen Betrugsrisiken identifiziert und bewertet werden.
  2. Kontrollplan: Basierend auf der Risikoanalyse muss ein Kontrollplan erstellt werden, der sicherstellt, dass alle potenziellen Betrugsrisiken abgedeckt sind. Hierbei sollten interne Kontrollen sowie externe Überwachungssysteme eingesetzt werden.
  3. Betrugsbeauftragter: Ein Betrugsbeauftragter sollte ernannt werden, der für die Umsetzung des Anti-Fraud Managements verantwortlich ist und als Ansprechpartner für alle Mitarbeiter fungiert.
  4. Schulungen: Alle Mitarbeiter sollten regelmäßig geschult werden, um sie über Betrugsrisiken aufzuklären und ihnen zu zeigen, wie sie verdächtige Aktivitäten melden können.
  5. Überwachung: Das Anti-Fraud Management sollte regelmäßig überwacht und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass es immer auf dem neuesten Stand ist und effektiv funktioniert.

Indem Unternehmen diese Mindestanforderungen erfüllen, können sie ihr Anti-Fraud Management verbessern und das Risiko von Betrug minimieren.

Chaticon