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Die Institute sollten eine Risikomanagementfunktion für das gesamte Institut einrichten. Die Risikomanagementfunktion sollte unter Berücksichtigung der in Titel I aufgeführten Kriterien für die Verhältnismäßigkeit über ausreichende Befugnisse, Gewicht und Ressourcen verfügen, um die Risikorichtlinien und das Rahmenwerk für das Risikomanagement...

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Zur Wahrung der Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen sollten folgende Bedingungen erfüllt sein: Die Mitarbeiter in Kontrollfunktionen nehmen keine operativen Aufgaben wahr, die in einen Tätigkeitsbereich fallen, der von den internen Kontrollfunktionen überwacht und kontrolliert werden soll; sie sind in organisatorischer Hinsicht...

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Die internen Kontrollfunktionen sollten eine Risikomanagementfunktion (siehe Abschnitt 20), eine Compliance-Funktion (siehe Abschnitt 21) und eine interne Revision (siehe Abschnitt 22) umfassen. Die Risikomanagement- und die Compliance-Funktion sollten Gegenstand vonPrüfungen durch die interne Revision sein. Die operativen Aufgaben der internen...

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Ein Institut sollte über gut dokumentierte Richtlinien zur Genehmigung neuer Produkte (Neu-Produkt-Prozess – NPP) verfügen, die vom Leitungsorgan genehmigt werden und sich mit der Entwicklung neuer Märkte, Produkte und Dienstleistungen sowie mit wesentlichen Änderungen der bestehenden Märkte, Produkte und Dienstleistungen und mit der Durchführung...

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Als Teil des gesamten internen Kontrollsystems sollten die Institute über ein ganzheitliches institutsweites Rahmenwerk für das Risikomanagement verfügen, der sich auf alle Geschäftsbereiche und internen Einheiten, einschließlich der internen Kontrollfunktionen erstreckt, wobei dem wirtschaftlichen Gehalt aller Risikopositionen voll und ganz...

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