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Was regelt das neue EU RETAIL INVESTMENT PACKAGE?

Das „RETAIL INVESTMENT PACKAGE“ der EU zielt darauf ab, Kleinanleger zu schützen und Transparenz im europäischen Finanzmarkt zu fördern. Dieses Reformpaket standardisiert und optimiert, wie Finanzinformationen den Anlegern bereitgestellt werden, besonders in einem digitalisierten Zeitalter mit wachsender Komplexität.

Die EU adressiert Risiken, die durch die Flut digitaler Informationen entstehen, und modernisiert Offenlegungsvorschriften, um sie an digitale Herausforderungen anzupassen und die Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger zu berücksichtigen.

Ein Kernpunkt ist die Klarheit über Kosten und Gebühren im Anlagebereich, um versteckte Überraschungen für Anleger zu vermeiden. Insgesamt unterstreicht das Paket das Bestreben der EU, den Finanzmarkt transparenter und gerechter zu gestalten und das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Sektor zu stärken.

EU RETAIL INVESTMENT PACKAGE

Digitale Transparenz für den bewussten Anleger

  • Standardisierte Informationsbereitstellung für Kleinanleger: Anpassung der Offenlegungsvorschriften an das digitale Zeitalter und die wachsenden Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger. Ziel ist es, ihnen aussagekräftige Informationen über Anlageprodukte und -dienstleistungen zu bieten.

  • Transparenz bei Kosten gewährleisten: Durch die Einführung einer einheitlichen Darstellung und Terminologie zu Kosten wird die Vergleichbarkeit erhöht und sichergestellt, dass Anlageprodukte ein echtes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.

  • Regelmäßiger Überblick über die Anlageperformance: Es wird gewährleistet, dass alle Privatkunden mindestens jährlich klare Informationen über die Performance ihres Anlageportfolios erhalten.

Vertrauen im Zentrum: Sicherheit für jeden Anleger

  • Interessenkonflikte beim Anlageproduktvertrieb beheben: Durch das Verbot von Anreizen für „Execution-only“-Verkäufe wird sichergestellt, dass die Finanzberatung im besten Interesse der Kleinanleger liegt. Wo Anreize erlaubt sind, werden strengere Schutzmaßnahmen und Transparenz eingeführt.

  • Schutz vor irreführendem Marketing: Finanzintermediäre werden für ihre Marketingkommunikation verantwortlich gemacht, einschließlich der Kommunikation über soziale Medien und Prominente.

  • Hohe Qualifikationsstandards für Finanzberater aufrechterhalten: Der Fokus liegt auf der Wahrung von Standards und der Sicherung der Qualität der Beratung.

Empowerment und Kooperation: Für ein stärkeres Europa im Finanzsektor

  • Förderung der Finanzkompetenz der Verbraucher: Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, nationale Maßnahmen umzusetzen, um die Finanzkompetenz ihrer Bürger unabhängig von Alter, sozialem und Bildungshintergrund zu erhöhen.

  • Zugänglichkeit für erfahrene Privatanleger verbessern: Eine Anpassung der Zulassungskriterien für professionelle Anleger verringert den Verwaltungsaufwand und verbessert den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen.

  • Aufsichtszusammenarbeit optimieren: Es wird angestrebt, die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und europäischen Aufsichtsbehörden zu verbessern, um sicherzustellen, dass EU-Vorschriften effektiv umgesetzt werden und um gegen Betrug und Fehlverhalten vorzugehen.

Kundeneinstufung: Lockerung der Einschränkungen für die Einstufung von Anlegern als professionelle Anleger

Um eine angemessenere Einstufung von Kunden zu gewährleisten und den Verwaltungsaufwand zu verringern, wird durch Anhang I dieser Richtlinie Anhang II der MiFID geändert, der Kriterien für die Einstufung von Kunden enthält, die auf Antrag als professionelle Kunden behandelt werden können.

Die Änderungen umfassen eine Herabsetzung des Vermögenskriteriums von 500.000 EUR auf 250.000 EUR und die Aufnahme eines möglichen vierten Kriteriums in Bezug auf die einschlägige allgemeine oder berufliche Bildung.

Mit den Änderungen wird auch die Möglichkeit geschaffen, dass juristische Personen auf Antrag als professionelle Kunden eingestuft werden können, wenn sie bestimmte Bilanz-, Nettoumsatz- und Eigenmittelkriterien erfüllen.

Im Rahmen der IDD ist eine solche Unterscheidung nicht erforderlich, da alle Versicherungsanlageprodukte als Produkte für Kleinanleger gelten, sodass keine solche Änderung vorgenommen wird.


Beheben potenzieller Interessenkonflikte beim Vertrieb von Anlageprodukten – Verbot von Anreizen bei „execution-only”-Verkäufen

Bei der Untersuchung von Anreizen in Finanzdienstleistungen wurden zwei Hauptoptionen in Betracht gezogen: Die Beibehaltung des aktuellen Systems, das Anreize unter bestimmten Voraussetzungen zulässt und gleichzeitig die Offenlegungen dazu verbessert, oder ein vollständiges Verbot von Anreizen. Eine Untervariante prüfte ein teilweises Verbot speziell für Dienstleistungen ohne Beratung.

Ein komplettes, unionsweites Verbot wäre die wirksamste Methode, um Interessenkonflikte erheblich zu minimieren und so den Verbraucherschutz zu stärken. Jedoch könnten durch ein sofortiges und vollständiges Verbot unvorhergesehene, gravierende Auswirkungen auf bestehende Vertriebssysteme entstehen.

Ein teilweises Verbot hingegen würde die Systeme weniger stark stören und dennoch den Verbraucherschutz verbessern. Daher entschied sich die Kommission gegen ein vollständiges Verbot.

Das vorgeschlagene Legislativpaket verfolgt einen abgestuften Ansatz, der Marktteilnehmern eine schrittweise Anpassung ihrer Vertriebssysteme erlaubt und die damit verbundenen Kosten minimiert. Um die potenziellen Interessenkonflikte zu adressieren, die durch Anreize entstehen könnten, werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen:

  1. Ein Verbot von Anreizen für Dienstleistungen ohne Beratung (execution-only).
  2. Eine Stärkung des Prinzips, stets im besten Interesse des Kunden zu handeln, wie es sowohl in der MiFID als auch in der IDD vorgesehen ist.
  3. Verbesserte Transparenz für den Kunden bezüglich der Anreize durch klarere Offenlegung und einfache Erklärungen.

EU RETAIL INVESTMENT PACKAGE

Action Plan: Umsetzung des EU RETAIL INVESTMENT PACKAGE

  1. Analyse und Bewertung

    • Überprüfung der aktuellen Offenlegungs- und Informationspraktiken.
    • Analyse der bestehenden Kostenstrukturen und -darstellungen.
    • Auswertung des aktuellen Status der Finanzberatungs- und Marketingstrategien.
  2. Anpassung der Informationsbereitstellung

    • Entwicklung eines standardisierten Formates für die Informationsbereitstellung, angepasst an das digitale Zeitalter.
    • Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen in die Anlageinformationen.
  3. Transparenzinitiative

    • Etablierung einer einheitlichen Terminologie für Kosten.
    • Einführung einer klaren und transparenten Darstellung von Anlagekosten, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
    • Regelmäßige Berichte über die Anlageperformance für alle Privatkunden.
  4. Überarbeitung des Vertriebsmodells

    • Bewertung und gegebenenfalls Verbot von Anreizen für „Execution-only“-Verkäufe.
    • Schulungen für Finanzberater, um sicherzustellen, dass die Beratung im besten Interesse der Kleinanleger steht.
  5. Marketing und Kommunikation

    • Erstellung von Richtlinien für verantwortungsbewusstes Marketing, insbesondere in sozialen Medien.
    • Überwachung und Regulierung von Partnerschaften mit Prominenten oder Dritten im Marketing.
  6. Bildung und Kompetenz

    • Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zur Entwicklung von Programmen, die die Finanzkompetenz der Bürger fördern.
    • Aufrechterhaltung und gegebenenfalls Erhöhung der Qualifikationsstandards für Finanzberater.
  7. Optimierung der Anlagezugänglichkeit

    • Überarbeitung der Zulassungskriterien für professionelle Anleger.
    • Einführung flexiblerer Richtlinien, um den Zugang zu Anlageprodukten und -dienstleistungen für erfahrene Privatanleger zu verbessern.
  8. Förderung der Aufsichtszusammenarbeit

    • Etablierung regelmäßiger Kommunikationskanäle zwischen nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden.
    • Entwicklung gemeinsamer Strategien zur Bekämpfung von Betrug und Fehlverhalten im Finanzsektor.
  9. Kontinuierliche Überwachung und Anpassung

    • Regelmäßige Überprüfungen des Fortschritts bei der Umsetzung des RETAIL INVESTMENT PACKAGE.
    • Anpassungen vornehmen, basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen und dem Feedback der Stakeholder.

Durch die systematische Befolgung dieses Action Plans können Finanz- und Wertpapierinstitute sicherstellen, dass sie die Anforderungen des EU RETAIL INVESTMENT PACKAGE nicht nur erfüllen, sondern auch in der Praxis wirkungsvoll umsetzen.

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