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Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Kontrollrichtlinien, der entsprechenden Verfahren und Mechanismen sowie für die Überwachung aller Geschäftsfbereiche und interner Einheiten, einschließlich der internen Kontrollfunktionen (wie das Risikomanagement, die Compliance-Funktion...

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Die Institute sollten eine Kultur entwickeln und pflegen, die eine positive Haltung gegenüber der Risikokontrolle und Compliance innerhalb des Instituts sowie die Errichtung stabiler und umfassender interner Kontrollrichtlinien bestärkt. In diesem Rahmen sollten die Geschäftsbereiche der Institute für die Steuerung der Risiken verantwortlich...

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Die Institute sollten geeignete Richtlinien und Verfahren für interne Warnungen für Mitarbeiter zur Meldung potenzieller oder tatsächlicher Verstöße gegen regulatorische oder interne Anforderungen, unter anderem mit Blick auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013, nationale Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU oder Regelungen für...

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Das Leitungsorgan sollte hohe ethische und berufliche Standards entwickeln, annehmen, einhalten und fördern, wobei es die spezifischen Anforderungen und Merkmale des Instituts zu berücksichtigen gilt, und sollte für die Umsetzung solcher Standards Sorge tragen (durch einen Verhaltenskodex oder ein vergleichbares Instrument). Überdies sollte...

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